Bei Fragen zu Vereins-Sportbekleidung gibt Michael Bauer unter der Tel. Nr.: 0176/22027746 gerne.Auskunft.
Kinder- und Jugendtrainer*innen sind impfberechtigt
Dienstag, 18 Mai 2021
Ab dem 17. Mai sind Ehrenamtliche in der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Baden-Württemberg in Impfzentren impfberechtigt (§ 4 Abs. 1 Nr. 8 CoronaImpfV). Hierzu zählen auch Kinder- und Jugendtrainer. Vereine können ihren Trainerinnen und Trainern eine Bescheinigung zum Nachweis der Impfberechtigung ausstellen. Die Impfberechtigung kann hier heruntergeladen werden.